Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AS 2016/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5699
LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AS 2016/11 (https://dejure.org/2011,5699)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.10.2011 - L 12 AS 2016/11 (https://dejure.org/2011,5699)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Oktober 2011 - L 12 AS 2016/11 (https://dejure.org/2011,5699)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5699) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Direktzahlung an den Vermieter - Zweifel an der zweckentsprechenden Verwendung der Leistungen - nachträgliche Geltendmachung von Mietminderungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Auswirkungen auf die Gefahr einer zweckwidrigen Mittelverwendung bei einer nachträglichen Geltendmachung einer Mietminderung; Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Direktzahlung an den Vermieter bei Zweifeln an einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 536; SGB II § 22 Abs. 4
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Direktzahlung an den Vermieter bei Zweifeln an einer zweckentsprechenden Verwendung der Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hartz IV - Direktzahlung an Vermieter zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 436 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Staffelmietvereinbarung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AS 2016/11
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), wonach der Grundsicherungsträger ein Kostensenkungsverfahren einleiten müsse, wenn er eine Staffelmietvereinbarung für unwirksam halte (SozR 4-4200 § 22 Nr. 24), habe der Grundsicherungsträger, wenn eine Mietminderung zwischen Mieter und Vermieter streitig sei, nur die Möglichkeit, die Leistungen für Unterkunft entsprechend dem Maß der Minderung zu reduzieren, auch wenn der Kläger Gefahr laufe, hierdurch möglicherweise seine Unterkunft zu verlieren.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2006 - L 5 B 147/06

    Arbeitslosengeld II - tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft nur für eine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AS 2016/11
    Zutreffend ist das SG im Ansatz davon ausgegangen, dass die Vorschrift restriktiv auszulegen ist, da sie die Gefahr einer Entmündigung der Hilfebedürftigen in sich trägt bzw. zumindest die Gefahr, vom Hilfesuchenden entsprechend wahrgenommen zu werden (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2006 - L 5 B 147/06 AS ER - ; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 22 Rdnr. 97).
  • LSG Hessen, 20.03.2013 - L 6 SO 73/10

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Deshalb dürfte ein Bewilligungsbescheid insoweit nicht ergehen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2011 - L 12 AS 2016/11, juris Rn. 20) und sei die Veränderung dem Sozialhilfeträger mitzuteilen (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB I).
  • LSG Hamburg, 01.09.2016 - L 4 SO 49/15

    Sozialhilfeleistungen in Form einer Mitschuldenübernahme

    Die Vorschrift ist restriktiv auszulegen ist, da sie die Gefahr einer Entmündigung der Hilfebedürftigen in sich trägt bzw. zumindest die Gefahr, vom Hilfebedürftigen entsprechend wahrgenommen zu werden (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.2011 - L 12 AS 2016/11; Nguyen, jurisPK-SGB XII, § 35 Rn. 115).
  • SG München, 18.03.2015 - S 19 AS 179/14

    Geltendmachung von Leistungen nach dem SGB II für die Unterkunft durch den

    Wegen des Grundsatzes der Förderung von Eigenverantwortung (vgl. § 1 Abs. 3 Satz 1 SGB II) und des Grundrechts der Leistungsberechtigten auf informationelle Selbstbestimmung ist diese Vorschrift restriktiv auszulegen und anzuwenden, d.h. dass Leistungen für den Bedarf für Kosten der Unterkunft und Heizung nicht vorschnell an Dritte ausbezahlt werden dürfen (BT-Drs. 17/3404, S. 99; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.2011, Az.: L 12 AS 2016/11, Juris Rdnr. 19; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.5.2006, Az.: L 5 B 147/06 AS ER).
  • SG Frankfurt/Oder, 26.11.2014 - S 28 AS 2599/13
    Der Beklagte hätte in diesem Fall allenfalls nach Erlass eines entsprechenden Änderungsbescheides ab Februar 2013 gestützt auf § 22 Abs. 7 SGB II in Abweichung von der Vorschrift des § 42 SGB II beginnen können, die laufenden, der Bedarfsgemeinschaft der Klägerin weiterhin als Zuschuss zustehenden Kosten der Unterkunft mit Erfüllungswirkung direkt an den Vermieter anstatt an die Klägerin zu zahlen (vgl. hierzu Landessozialgericht Baden - Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2011, Aktenzeichen L 12 AS 2016/11, zu recherchieren unter www.juris.de).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht